Nach den ab 1.1.2024 geltenden Richtlinien für Digitalisierung in der Medizin dürfen wir erst für Sie tätig werden , wenn Ihre Krankenversicherungskarte bei uns in der Praxis eingelesen ist. Dies können Sie selbst, oder ein bevollmächtigter Vertreter zu den Praxisöffnungszeiten erledigen.
Dies gilt insbesondere für Anfragen an das Ärzteteam und Rezeptbestellungen.
In unserer Praxis besteht keine Maskenpflicht mehr. Aus Rücksicht auf andere Patientinnen und unser Team bitten wir Sie jedoch, bei Erkältungssymptomen und Krankheitsgefühl auch weiterhin eine Maske zu tragen. Herzlichen Dank.