Rezepte und Termine
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Unser Terminsystem hat sich bewährt.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor einem Besuch anzumelden. Üblicherweise finden Untersuchungen und Therapien nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Bitte beachten Sie hierzu unsere Praxisöffnungszeiten.

 

Möchten Sie telefonisch einen Termin in unserer Praxis vereinbaren, beachten Sie bitte unsere Telefonzeiten. Die Praxisassistentinnen stellen Ihnen bei Ihrem Anruf zunächst einige Fragen. Bitte verstehen Sie dies nicht falsch, denn die Informationen, die Sie uns geben, sind sehr wichtig um Ihren Praxisaufenthalt bei uns optimal zu organisieren. Selbstverständlich kann es auch sein, dass man nur mit dem Arzt ein vertrauliches Gespräch führen möchte. Auch dies ist völlig unproblematisch. Teilen Sie es uns einfach bei der Anmeldung mit, dann wird genügend Zeit eingeräumt.

 

In dringenden Fällen - beispielsweise bei plötzlich auftretenden Schmerzen, Blutungen oder ähnlichen schwerwiegenden Gesundheitsstörungen - können Sie unsere Praxis selbstverständlich jederzeit während der Öffnungszeiten aufsuchen. In Notfällen wird immer untersucht und behandelt.

 

Eine gewisse Wartezeit kann entstehen und sollte einkalkuliert werden. Für “Routineuntersuchungen” - wie die Vorsorge oder die regelmäßige Kontrolle bei Verwendung von Verhütungsmitteln - sollten Sie eine Terminvereinbarung zirka 2 bis 4 Monate vor Ihrem gewünschten Untersuchungsdatum vereinbaren. Sollte ein fest vereinbarter Termin einmal nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine rechtzeitige Absage per Telefon oder E-Mail.

 

Rezepte, Überweisungen, Bescheinigungen

Wir bitten Sie darum, Überweisungen, Bescheinigungen und Atteste per E-Mail vorzubestellen. Dies verhindert unnötige Wartezeiten. Bitte bringen Sie bei Abholung Ihre Versichertenkarte mit in die Praxis.

Eine Abholung ist ab 48 Stunden nach Bestellung möglich.

 

Rezepte müssen nicht mehr vorbestellt werden, da diese jetzt aufgrund der Digitalisierung nur noch ausgestellt werden können nachdem eine gültige Versichertenkarte ins System eingelesen wurde. Durch diese Änderung können wir Rezepte nicht mehr vorbereiten, sondern laden sie Ihnen direkt beim Praxisbesuch auf die Versichertenkarte.

 

 

Bitte beachten Sie

Nach den ab 1.1.2024 geltenden Richtlinien für Digitalisierung in der Medizin dürfen wir erst für Sie tätig werden, wenn Ihre Krankenver-sicherungskarte bei uns in der Praxis eingelesen ist.
Dies können Sie selbst, oder ein bevollmächtigter Vertreter zu den 
Praxisöffnungszeiten erledigen. 
Dies gilt insbesondere für Anfragen an das Ärzteteam und Rezeptbestell-ungen.

Kontaktaufnahme

Sollte Sie unser Praxisteam telefonisch nicht erreichen, so übermitteln Sie uns Ihr Anliegen gerne jederzeit per Mail. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

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