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Nach den ab 1.1.2024 geltenden Richtlinien für Digitalisierung in der Medizin dürfen wir erst für Sie tätig werden, wenn Ihre Krankenver-sicherungskarte bei uns in der Praxis eingelesen ist.
Dies können Sie selbst, oder ein bevollmächtigter Vertreter zu den
Praxisöffnungszeiten erledigen.
Dies gilt insbesondere für Anfragen an das Ärzteteam und Rezeptbestell-ungen.